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Einsicht des Mieters auch in Zahlungsbelege

Streit um Betriebskostenabrechnung

Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrunde liegenden Zahlungsbelege.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150212.einsicht-des-mieters-auch-in-zahlungsbelege.html

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