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Versprochen und vertagt

Laut EuGH muss die Arbeitszeit komplett erfasst werden.

Laut Europäischem Gerichtshof müssen Unternehmen die komplette Arbeitszeit von Beschäftigten erfassen. Diese Vorgabe gilt bereits jetzt, obwohl das nationale Recht noch nicht angepasst ist, meinen einige Fachleute.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150342.arbeitszeit-versprochen-und-vertagt.html

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