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Auch Stellplätze und Gartenanteile müssen jetzt eindeutig ausgewiesen sein

offene Fragen zum Wohnungseigentumsgesetz

Der Entwurf für eine neue Baubehörden-Vorschrift ist nicht konkret genug. Wohnen im Eigentum fordert einen Nachweis der Aufteilung von Grundstücken auf einem Amtlichen Lageplan.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150441.auch-stellplaetze-und-gartenanteile-muessen-jetzt-eindeutig-ausgewiesen-sein.html

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