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Auch Stellplätze und Gartenanteile müssen jetzt eindeutig ausgewiesen sein
offene Fragen zum Wohnungseigentumsgesetz
Der Entwurf für eine neue Baubehörden-Vorschrift ist nicht konkret genug. Wohnen im Eigentum fordert einen Nachweis der Aufteilung von Grundstücken auf einem Amtlichen Lageplan.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150441.auch-stellplaetze-und-gartenanteile-muessen-jetzt-eindeutig-ausgewiesen-sein.html
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