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Mit dem Automatik-Führerschein auf Schaltgetriebe wechseln

ab 1. april neue regelung der fahrerlaubnis-verordnung

Neue Fahrerlaubnis-Verordnung ab April 2021: Inhaber des Automatik-Führerscheins können mit Zusatzstunden in der Fahrschule und kurzem Praxistest den regulären Schaltgetriebe-Führerschein erwerben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1150687.mit-dem-automatik-fuehrerschein-auf-schaltgetriebe-wechseln.html

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