Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Schwerbehinderte Bewerber sind zum Gespräch einzuladen

wie arbeitsgerichte über diskriminierung und beleidigung urteilen

Öffentliche Arbeitgeber sind bei Stellenausschreibungen generell zur Einladung geeigneter schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch verpflichtet.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151005.schwerbehinderte-bewerber-sind-zum-gespraech-einzuladen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.