20 Euro für zu langsames Fahren

bußgeld rechtens?

  • Ingrid Laue,
  • Lesedauer: 1 Min.

Ingrid Laue, Fachjournalistin für Verbraucherschutz:

In der Straßenverkehrsverordnung (StVO) steht: »Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.« Solche triftigen Gründe können extreme Wetterlagen sein wie Starkregen, Glatteis oder Nebel. Aber auch eine besonders sperrige Ladung oder niedrige Motorleistung machen mitunter eine langsame Fahrt notwendig.

Doch wer ohne Grund sehr langsam fährt und damit den Verkehrsfluss behindert, begeht eine Ord-nungswidrigkeit, die mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Allerdings gibt es eine konkrete Mindestgeschwindigkeit nur auf wenigen Straßen. In diesen Fällen weist ein rundes blaues Schild mit weißen Ziffern auf die Mindestgeschwindigkeit hin. Wer diese Geschwindigkeit nicht erreicht, muss auf eine andere Straße oder anderen Weg ausweichen. Auf Autobahnen gilt, dass hier nur Kraftfahrzeuge unterwegs sein dürfen, die eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreichen. Herrschen auch hier extreme Witterungsbedingungen, ist langsameres Fahren erlaubt.

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