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Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig

Verfassungsbeschwerde teilweise erfolgreich - Bundesverfassungsgericht sieht Verstoß gegen Freiheitsrechte

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass das Klimaschutzgesetz teilweise verfassungswidrig ist. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151422.bundesverfassungsgericht-klimaschutzgesetz-ist-in-teilen-verfassungswidrig.html

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