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Erst belächelt, jetzt im Recht

Das deutsche Klimaschutzgesetz ist laut Bundesverfassungsgericht in Teilen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz

Urteil mit großer Wirkung: Das deutsche Klimaschutzgesetz ist laut Bundesverfassungsgericht in Teilen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Bis Ende 2022 muss der Gesetzgeber jetzt einen Fahrplan für die Emissionsreduzierung ab 2031 vorlegen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151451.urteil-zum-klimaschutzgesetz-erst-belaechelt-jetzt-im-recht.html

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