Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
»Todeslisten« sind strafbar
Aufstellung über Befürworter der Corona-Maßnahmen vermutlich in Niedersachsen verfasst
Im Internet kursiert eine Liste mit Namen jener Bundestagsabgeordneten, die für das neue Infektionsgesetz gestimmt hatten. Die Betitelung »Todesliste« könne als strafbarer Aufruf zum Mord gewertet werden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es wird ermittelt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151493.hass-gegen-politiker-todeslisten-sind-strafbar.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.