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»Todeslisten« sind strafbar

Aufstellung über Befürworter der Corona-Maßnahmen vermutlich in Niedersachsen verfasst

Im Internet kursiert eine Liste mit Namen jener Bundestagsabgeordneten, die für das neue Infektionsgesetz gestimmt hatten. Die Betitelung »Todesliste« könne als strafbarer Aufruf zum Mord gewertet werden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es wird ermittelt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151493.hass-gegen-politiker-todeslisten-sind-strafbar.html

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