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Nicht mehr vergeblich Unterschriften sammeln
Künftig soll gleich zu Beginn geprüft werden, ob ein Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist
Die Angst der Verwaltungen vor zu vielen Bürgerbegehren scheint unbegründet. Denn in den 431 märkischen Kommunen gab es im Jahr 2019 nur sechs Bürgerbegehren. Eine Anhörung im Landtag.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151640.buergerbegehren-nicht-mehr-vergeblich-unterschriften-sammeln.html
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