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Im Streitfall einer ehrenamtlichen Pflegekraft: Nahrungsmittel oder Medikamente vorrangig?

Fahrradunfall als Arbeitsunfall?

Eine ehrenamtliche Pflegekraft, die für ihre zu pflegenden Eltern Nahrungsmittel und Medikamente besorgt hatte, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151857.im-streitfall-einer-ehrenamtlichen-pflegekraft-nahrungsmittel-oder-medikamente-vorrangig.html

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