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Karlsruhe betont Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von geistig behinderten Menschen und Demenzkranken

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von geistig behinderten sowie von demenziell erkrankten Menschen und ihren Familienangehörigen gestärkt. Ihre Wünsche bei der Betreuung haben hohen Rang, erklärten die Richter.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1151941.bundesverfassungsgericht-karlsruhe-betont-selbstbestimmungsrecht-betreuter-menschen.html

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