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Bisherige Berechnung ist rechtswidrig
Säumniszuschläge durch die Familienkasse
Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge bei Kindergeldrückforderungen durch die Familienkassen ist rechtswidrig.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152115.bisherige-berechnung-ist-rechtswidrig.html
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