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Auch für das Fällen morscher Bäume müssen die Mieter zahlen

gehören die kosten für die gartenpflege zu den nebenkosten?

Soweit Gartenpflege Sache des Vermieters ist, kann der Mietvertrag vorsehen, dass der Mieter die Kosten der Gartenpflege als Teil der Nebenkosten zu tragen hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152123.auch-fuer-das-faellen-morscher-baeume-muessen-die-mieter-zahlen.html

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