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Der Anspruch auf Urlaubsersatzleistung besteht auch nach der Kündigung
wer seinen arbeitsvertrag vorzeitig kündigt
Auch wer seinen Arbeitsvertrag vorzeitig und ohne wichtigen Grund kündigt, hat nach Einschätzung eines Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Anrecht auf Urlaubsersatzleistungen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152125.der-anspruch-auf-urlaubsersatzleistung-besteht-auch-nach-der-kuendigung.html
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