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Der Anspruch auf Urlaubsersatzleistung besteht auch nach der Kündigung

wer seinen arbeitsvertrag vorzeitig kündigt

Auch wer seinen Arbeitsvertrag vorzeitig und ohne wichtigen Grund kündigt, hat nach Einschätzung eines Rechtsexperten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Anrecht auf Urlaubsersatzleistungen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152125.der-anspruch-auf-urlaubsersatzleistung-besteht-auch-nach-der-kuendigung.html

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