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Neukölln spuckt Akelius in die Suppe
Bezirk übt Vorkaufsrecht für zwei per Share-Deal erworbene Häuser aus
Vor der Grunderwerbssteuer schützt ein sogenannter Share-Deal weiterhin, möglicherweise aber nicht vor der Ausübung des Vorkaufsrechts. Neukölln betritt rechtliches Neuland.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152195.mietenwahnsinn-neukoelln-spuckt-akelius-in-die-suppe.html
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