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Für manche bitter, aber wahr: Man kann zu alt zum Feiern sein

zutritt zu einer party untersagt: ein Fall der diskriminierung?

»Fight for your right to party«: Ein Münchner nahm die Beastie Boys beim Wort und zog für sein Recht zu feiern vor den BGH. Er fühlte sich aus Altersgründen diskriminiert. Doch der Mann bekam kein Recht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152424.fuer-manche-bitter-aber-wahr-man-kann-zu-alt-zum-feiern-sein.html

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