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Kundin zahlt nur für erhaltene Vorschläge

das geschäft mit der liebe: BGH stärkt verbraucherrechte

8300 Euro zahlte eine Seniorin an eine Partnervermittlungsagentur. Doch sie bereute das schnell, kündigte nach einer Woche und verlangte ihr Geld zurück. Das Institut sieht den Vertrag aber als erfüllt an.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152425.kundin-zahlt-nur-fuer-erhaltene-vorschlaege.html

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