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Handwerker müssen die üblichen Ruhezeiten einhalten

Was es bei Baulärm zu beachten gibt

Pech für Mieter: Rein rechtlich dürfen Handwerker ab sechs Uhr morgens Krach machen. Chancen auf Erfolg mit einer Beschwerde wegen Lärms haben sie jedoch anderswo.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152435.handwerker-muessen-die-ueblichen-ruhezeiten-einhalten.html

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