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Handwerker müssen die üblichen Ruhezeiten einhalten
Was es bei Baulärm zu beachten gibt
Pech für Mieter: Rein rechtlich dürfen Handwerker ab sechs Uhr morgens Krach machen. Chancen auf Erfolg mit einer Beschwerde wegen Lärms haben sie jedoch anderswo.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152435.handwerker-muessen-die-ueblichen-ruhezeiten-einhalten.html
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