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Neue Möbel gekauft, gilt alter Vertrag?

Neue Versicherung?

Wir haben unsere Wohnungseinrichtung vervollständigt und neue Möbel angeschafft. Müssen wir darüber unsere Hausratversicherung informieren? Helga R., Halle Auskunft gibt Ingrid Laue, Fachjournalistin für Verbraucherecht: Es kommt darauf an, wie teuer die Anschaffungen waren. Liegt der Wert der Einrichtung jetzt über dem Wert, der beim Abschluss der Hausratversicherung zugrunde gelegt wurd...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152441.neue-moebel-gekauft-gilt-alter-vertrag.html

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