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Grundrechte an der Tür abzugeben
Gutachten: Hausordnungen in sächsischen Flüchtlingsheimen sind rechtswidrig / Musterklagen angestrebt
Flüchtlingsheime sind als Wohnungen vom Grundgesetz geschützt. Das sagt ein Gutachten und widerspricht der Auffassung von Sachsens Innenministerium. Dieses hatte Regelungen erlassen, wonach Flüchtlingsunterkünfte jederzeit durchsucht werden durften.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152459.hausordnungen-in-fluechtlingsheimen-grundrechte-an-der-tuer-abzugeben.html
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