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Die Hilfe zur Selbsttötung ist weiterhin keine ärztliche Aufgabe

124. Ärztetag: Verbot der Suizidhilfe aus Berufsordnung gestrichen

Der 124. Deutsche Ärztetag hat als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020 zum assistierten Suizid die berufsrechtlichen Regelungen für Ärztinnen und Ärzte zur Suizidhilfe geändert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152673.die-hilfe-zur-selbsttoetung-ist-weiterhin-keine-aerztliche-aufgabe.html

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