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Zahlen & Fakten

Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts Der Bundesrat hat Ende März 2021 der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Damit soll das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gestärkt werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der Reform ist der Vorrang der Wünsche des Betreuten künftig zentraler Maßstab für das Betreuerhandeln. Die betroffene P...

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