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Familiengrundrecht ist unbedingt zu wahren

Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von geistig behinderten sowie von demenziell erkrankten Menschen und ihren Familienangehörigen gestärkt. Ihre Wünsche bei der Betreuung haben hohen Rang.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152964.familiengrundrecht-ist-unbedingt-zu-wahren.html

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