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Familiengrundrecht ist unbedingt zu wahren
Selbstbestimmungsrecht betreuter Menschen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von geistig behinderten sowie von demenziell erkrankten Menschen und ihren Familienangehörigen gestärkt. Ihre Wünsche bei der Betreuung haben hohen Rang.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1152964.familiengrundrecht-ist-unbedingt-zu-wahren.html
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