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24 Stunden in der Pflege arbeiten pro Tag - aber nur 30 Stunden pro Woche?

BGH urteilt über sogenannte 24-Stunden-Pflege, die in Deutschland vor allem von osteuropäischen Frauen übernommen wird

2015 betreute eine Bulgarin eine über 90-jährige Frau in Berlin. Mit ihrer Klage macht sie geltend, sie habe faktisch rund um die Uhr gearbeitet oder nachts Bereitschaft geleistet - bezahlt werden sollten nur 30 Stunden pro Woche.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153580.pflegenotstand-stunden-in-der-pflege-arbeiten-pro-tag-aber-nur-stunden-pro-woche.html

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