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Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Küssen gegen den Willen der Kollegin
Küssen gegen den Willen einer Kollegin rechtfertigt eine fristlose Kündigung, zumal der Mann eine Zurückweisung mehrfach nicht akzeptiert hatte.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153858.fristlose-kuendigung-gerechtfertigt.html
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