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Waldbesetzer dürfen bleiben

Oberverwaltungsgericht erklärt Verbot eines Protestcamps für unzulässig

Erfolg für die Versammlungsfreiheit: Ein Protestcamp in der Altmark gegen den Weiterbau der Autobahn 14 darf vorerst bestehen bleiben, sagt das zuständige Oberverwaltungsgericht. Allerdings ist die Entscheidung an klare Bedingungen geknüpft.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153991.seehausener-stadtforst-waldbesetzer-duerfen-bleiben.html

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