Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Thüringer Landesverfassungsschutz durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen

Für VS-Präsident Stephan Kramer ist das Urteil nicht überraschend, dennoch enttäuschend

Im Verfahren ging es nur um die Frage: Wann kann über Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit die Öffentlichkeit informiert werden?» - nicht über die Beobachtung und Ermittlung selbst.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154363.afd-in-ostdeutschland-thueringer-landesverfassungsschutz-durfte-afd-prueffall-nicht-oeffentlich-machen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.