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Thüringer Landesverfassungsschutz durfte AfD-Prüffall nicht öffentlich machen
Für VS-Präsident Stephan Kramer ist das Urteil nicht überraschend, dennoch enttäuschend
Im Verfahren ging es nur um die Frage: Wann kann über Beobachtungs- und Ermittlungstätigkeit die Öffentlichkeit informiert werden?» - nicht über die Beobachtung und Ermittlung selbst.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154363.afd-in-ostdeutschland-thueringer-landesverfassungsschutz-durfte-afd-prueffall-nicht-oeffentlich-machen.html
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