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Der Anspruch gilt für 24 Stunden täglich

Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn für betreuungskräfte

Betreuungskräfte, die Pflegebedürftige rund um die Uhr in deren Wohnung versorgen, können Anspruch auf den Mindestlohn für 24 Stunden täglich haben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154633.der-anspruch-gilt-fuer-stunden-taeglich.html

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