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Der Anspruch gilt für 24 Stunden täglich
Bundesarbeitsgericht zum Mindestlohn für betreuungskräfte
Betreuungskräfte, die Pflegebedürftige rund um die Uhr in deren Wohnung versorgen, können Anspruch auf den Mindestlohn für 24 Stunden täglich haben.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154633.der-anspruch-gilt-fuer-stunden-taeglich.html
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