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Ohrfeige für den Bundeswahlleiter
DKP Bundesverfassungsgericht erklärte Nichtzulassung zur Bundestagswahl für nicht gerechtfertigt
Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag 19 Beschwerden von Parteien gegen ihre Nichtzulassung zur Wahl am 26. September ab. Nur die Deutsche Kommunistische Partei erkannte es als »wahlvorschlagsberechtigt« an.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154971.deutsche-kommunistische-partei-ohrfeige-fuer-den-bundeswahlleiter.html
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