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Cum-Ex-Geschäfte sind illegal
Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von krummen Deals
Nicht nur eine Gesetzeslücke genutzt: Die Cum-Ex-Deals waren strafbar, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zwei Börsenhändler hatten gegen Bewährungsstrafen geklagt. Das Urteil hat auch eine politische Dimension.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154999.bundesgerichtshof-cum-ex-geschaefte-sind-illegal.html
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