Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Cum-Ex-Geschäfte sind illegal

Bundesgerichtshof bestätigt Strafbarkeit von krummen Deals

Nicht nur eine Gesetzeslücke genutzt: Die Cum-Ex-Deals waren strafbar, hat der Bundesgerichtshof entschieden. Zwei Börsenhändler hatten gegen Bewährungsstrafen geklagt. Das Urteil hat auch eine politische Dimension.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1154999.bundesgerichtshof-cum-ex-geschaefte-sind-illegal.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.