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Am geltenden Recht vorbei

Innenminister Horst Seehofer schlägt Straferlass bei »freiwilliger Ausreise« vor - doch das ist rechtlich nicht vorgesehen

Das Innenministerium erwägt einen Straferlass für Geflüchtete, die in Deutschland inhaftiert sind, wenn sie freiwillig ausreisen. Das wirft die Frage auf: Wie »freiwillig« können Inhaftierte agieren?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155341.abschiebungen-am-geltenden-recht-vorbei.html

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