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Mietern steht Datenauskunftsanspruch gegen Vermieter zu

Urteile zum Mietrecht

Die Speicherung von Namen und Telefonnummer in Mobiltelefon sowie die Sammlung abgehefteter Mietverträge begründen die Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155422.mietern-steht-datenauskunftsanspruch-gegen-vermieter-zu.html

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