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Infektion kann auch Arbeitsunfall sein
Covid-19 wird vor allem bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zügig als Berufskrankheit anerkannt
Die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit setzt in der Regel voraus, dass Betroffene in Gesundheitsdienst, Wohlfahrtspflege oder einem Laboratorium tätig waren. Das hilft nicht allen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155947.kleine-anfrage-an-die-bundesregierung-infektion-kann-auch-arbeitsunfall-sein.html
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