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Ab sofort mit einem »Vorläufigkeitsvermerk«

Lohnsteuererklärung für Rentnerinnen und Rentner

Die Finanzbehörden fügen ab sofort in die Steuerbescheide für Rentner und Rentnerinnen einen »Vorläufigkeitsvermerk« ein. Was bedeutet das für die Ruheständler?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1156551.ab-sofort-mit-einem-vorlaeufigkeitsvermerk.html

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