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Freiwillig geimpft - keine Entschädigung

Nimmt ein Arbeitnehmer ein freiwilliges Impfangebot seines Arbeitgebers an, hat er im Fall gesundheitlicher Folgeschäden keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (Az. L 2 U 159/20) wies eine entsprechende Klage gegen die Berufsgenossenschaft zurück. In dem Fall hatte der Gastronomieleiter einer Krankenhausküche das ausdrücklich freiwillige Angebot des Kra...

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