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Die Rechtslage zwischen zwei Studiengängen
streit ums kindergeld vor dem bundesfinanzhof
Zwischen zwei Studiengängen eines Kinds bekommen die Eltern nur dann Kindergeld, wenn der Abstand höchstens vier Monate beträgt.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157266.die-rechtslage-zwischen-zwei-studiengaengen.html
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