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Gutachten: Hartz-IV-Anhebung ist verfassungswidrig

Geplante niedrige Anhebung zum Jahreswechsel widerspreche Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nach einem aktuellen Rechtsgutachten ist die zum Jahreswechsel geplante geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig. Damit würde ein zentrales Urteil des Bundesverfassungsgerichts einfach ignoriert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157410.arbeitslosengeld-ii-gutachten-hartz-iv-anhebung-ist-verfassungswidrig.html

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