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Dem Miterhöhungsschreiben muss der ortsübliche Mietspiegel nicht beiliegen
Was Mieter wissen sollten
Ein Mieterhöhungsschreiben muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, damit es zulässig ist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157786.dem-miterhoehungsschreiben-muss-der-ortsuebliche-mietspiegel-nicht-beiliegen.html
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