Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Dem Miterhöhungsschreiben muss der ortsübliche Mietspiegel nicht beiliegen

Was Mieter wissen sollten

Ein Mieterhöhungsschreiben muss bestimmte formelle Anforderungen erfüllen, damit es zulässig ist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157786.dem-miterhoehungsschreiben-muss-der-ortsuebliche-mietspiegel-nicht-beiliegen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.