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Zweifel am Willen zu Arbeitszeitbegrenzung

Bundesarbeitsgericht zur 24-Stunden-Pflege

Häusliche Pflegekräfte können eine höhere Vergütung verlangen, wenn die vereinbarte Arbeitszeitbeschränkung nicht ernsthaft gewollt war und im Widerspruch zu den zugesagten Pflegeleistungen steht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157790.zweifel-am-willen-zu-arbeitszeitbegrenzung.html

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