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Das ist zulässig, weil keine Zweckentfremdung vorliegt

Eigentumswohnung zeitweilig über AirBNB vermietet

Eine Eigentumswohnung während einer berufsbedingten Abwesenheit anzubieten, ist keine Zweckentfremdung von Wohnraum.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158198.das-ist-zulaessig-weil-keine-zweckentfremdung-vorliegt.html

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