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Verurteilt ohne Schuldspruch - vom DFB
Der BGH gibt dem Deutschen Fußball-Bund Recht: Vereine müssen für Fehlverhalten der Fans haften
Im Grundgesetz sind keine Kollektivstrafen vorgesehen, auch keine »verschuldungsunabhängige Haftung«. Der DFB aber darf derart gegen Fans und Klubs urteilen. Obwohl widersinnig in vielerlei Hinsicht, folgt auch der BGH der Argumentation des Verbandes.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158325.kollektivstrafen-im-fussball-verurteilt-ohne-schuldspruch-vom-dfb.html
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