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Der Arbeitsvertrag gilt unbefristet
Reicht elektronische Signatur?
Ein von beiden Seiten nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag genügt nicht den Formvorschriften für die wirksame Vereinbarung einer Befristung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158648.der-arbeitsvertrag-gilt-unbefristet.html
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