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Kita-Ausschluss: Keine Masernschutzimpfung

Ein dreijähriger Junge darf laut einem Eilbeschluss des NRW-Oberverwaltungsgerichts (Az. 12 B 1277/21) in Münster die Kita nicht besuchen, weil die Eltern für ihn weder eine Masernschutzimpfung noch eine ausreichende medizinische Feststellung über deren Unverträglichkeit vorweisen konnten. Dem vorgelegten Attest habe keine medizinisch anerkannte Testung bzw. Diagnostik zugrunde gelegen, so das OVG...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158845.kita-ausschluss-keine-masernschutzimpfung.html

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