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Nicht ohne Antrag auf eine Sozialhilfe
Befreiung vom RundfunkbeitraG
Ein Berechtigter für Sozialhilfe, der diese Hilfe aber nicht beantragt hat, kann auch nicht die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verlangen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158852.nicht-ohne-antrag-auf-eine-sozialhilfe.html
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