Vorsicht vor Fallen: Bei Online-Anzeigen unbedingt auf das Impressum achten

Marktcheck der VZ Brandenburg nimmt Handwerksannoncen auf eBay-Kleinanzeigen unter die Lupe

  • Lesedauer: 3 Min.

Doch bevor man einen auf den Portalen inserierenden Handwerker beauftragt, sollte man die Identität des Vertragspartners checken, sonst kann es im Reklamationsfall schwierig werden, eigene Rechte durchzusetzen. Der Marktcheck der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) zeigt: Die meisten Inserate verfügen über genügend Angaben, um den Anbieter zweifelsfrei zu identifizieren, aber es gibt auch Mängel.

Kommerzielle Angebote auf eBay Kleinanzeigen und Co. müssen einige Pflichtinformationen enthalten. Das ist wichtig, damit Verbraucher nachträglich Dienstleistungen und Produkte reklamieren können. Beim Check fehlten in neun Prozent die Grundangaben zur Identität gänzlich!

Die VZB hatte Handwerker-Annoncen genauer unter die Lupe genommen. Das Deutsch-Polnisches Verbraucherinformationszentrum wertete 102 Anzeigen von deutschen und polnischen Anbietern aus und prüfte, inwieweit die Informationspflichten eingehalten wurden. 45 Prozent der Anzeigen enthielten das vollständige Impressum. Bei ebenso vielen fehlten Angaben zur Identität. Bei der Einhaltung von Informationspflichten gab es keine relevanten Unterschiede zwischen polnischen und deutschen Anbietern.

»In den meisten Fällen war der Vertragspartner auch bei unvollständigem Impressum eindeutig zu identifizieren«, so Katarzyna Guzenda, Expertin für grenzüberschreitende Verbraucherrechte. Jeder gewerbliche Anbieter in Polen muss sich registrieren lassen. Somit kann man sowohl Gesellschaften als auch Einzelhandwerker im öffentlich zugänglichen Register schnell herausfinden.

Bei neun Prozent der untersuchten Anzeigen fehlte das Impressum komplett. »Verbraucher sollen keine kommerziellen Angebote annehmen, bei denen die Grundangaben wie der Name des Firmeninhabers und die Anschrift fehlen«, rät Katarzyna Guzenda.

Die VZB hat sich mit eBay Kleinanzeigen in Verbindung gesetzt und über grobe Verstöße gegen Informationspflichten informiert. Besonders kritische Inserate sind inzwischen von dem Plattformbetreiber gesperrt worden.

Generell sollten Verbraucher bei den Inseraten unbedingt auf die Anschrift des Unternehmens achten. Die meisten Anbieter, die im Land Brandenburg inseriert haben, sind dort oder in der Grenzregion ansässig. Elf Prozent hatten ihren Sitz weiter weg, vereinzelt gab es sogar Angebote aus Ostpolen. »Die Entfernung ist wichtig, wenn beispielsweise nach dem Auftrag Nachbesserungsarbeiten anfallen«, so die Verbraucherschützerin.

Für die Auswahl des richtigen Angebots hilft ein Blick auf die Nutzer-Bewertung: Die als Top bewerteten Inserate können für die guten Erfahrungen von anderen Kunden sprechen. Grundsätzlich sollte man vor der Beauftragung eines Handwerkers nach Möglichkeit mehr Informationen über den Anbieter sammeln und gegebenenfalls nach Referenzen fragen.

Um mögliche Streitpunkte und Missverständnisse auszuräumen, empfiehlt es sich, alle wesentlichen Vertragsabsprachen unbedingt schriftlich festzuhalten. Dazu gehören genaue Abmessungen, Farbe, Material, Lieferfristen, Endpreis sowie Zahlungsmodalitäten. Die Anzahlung sollte man nach Möglichkeit per Überweisung leisten und bei Barzahlung immer eine Quittung verlangen. VZB/nd

Der Marktcheck zum Download steht unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/66970.

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