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BFH-Urteil: Auch Erbfälle ab 1. Juli 2016 unterliegen der Erbschaftsteuer

keine erbschaftsteuerpause beim erwerb von privatvermögen

Mit Spannung war eine Entscheidung zu der Frage erwartet worden, ob der Gesetzgeber die im November 2016 erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 1. Juli 2016 in Kraft setzen konnte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159083.bfh-urteil-auch-erbfaelle-ab-juli-unterliegen-der-erbschaftsteuer.html

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