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Der Bund durfte notbremsen

Karlsruhe: Schulschließungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen gegen die sogenannte Bundesnotbremse abgewiesen. Gleichzeitig betonen die Karlsruher Richter aber auch, dass es sich bei den Maßnahmen um schwerwiegende Grundrechtseingriffe gehandelt hat.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159146.coronakrise-der-bund-durfte-notbremsen.html

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