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Gutscheine ab Januar 2022 erstatten lassen
verbraucherzentrale brandenburg zu nichteingelösten corona-gutscheinen
Im Frühjahr 2020 schaffte der Gesetzgeber die Möglichkeit, bei coronabedingt ausgefallenen Freizeitveranstaltungen Gutscheine an Verbraucher auszugeben. Diese können ab Januar 2022 eingelöst werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159340.gutscheine-ab-januar-erstatten-lassen.html
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