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Die Rechte der Lieferanten auf dem Fahrrad

bundesarbeitsgericht in erfurt stärkt die rechte der arbeitnehmer

Angestellte Fahrradlieferanten müssen nicht selbst für die Kosten ihres verwendeten Fahrrads oder eines notwendigen Mobiltelefons zur Auftragsannahme aufkommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159354.die-rechte-der-lieferanten-auf-dem-fahrrad.html

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